Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quote
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Quittung
Quittungsbrief
Quittungsbuch
quittungsweise
Quohier
Quote
, f., Quot, n.
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auch lat. quota, quotum
I
Anteil
bdv.:
Part (III),
Portion (I)
- were oek dat sodaͤn lantschade scheghe, dat me den prelaten ore gulde nicht vůl gheven konde, so schullet ... her L. unde her H. ... an orer voreschrevenen liiftucht unde gulde na redeliker quoten oek enberen als de prelaten1406 HildeshUB. III 116Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- hij behoirt ... verstooten te wordden van der advocatien, die metter partijen, dair hij voire spreect, voirwairde ende pactie gemaict heeft van eender quoten ende gedeele des gedings oft goets, dair men omme te rechte volght, zoeverre als die quote derselver partijen zeer hynderlijcke waire1496 CoutBrab. II 2 S. 65
- haben die L. anregung gethan wegen erlegung der quoten auf die beliebte 20fache contribution zu dieser reise naher der M.1603 HansGQ. VII 37
- daß ein jeder [der buͤrgen] nicht mehr als seine quota zu erlegen schuldig, ohne da einer oder ander unter den mitbuͤrgen insolvent oder unzahlbar befunden, auf welchen fall die andern dessen strang sollen auf sich nehmen und bezahlen, und was sie also erlegt, aus der principalen-debitoren redesten guͤtern wiederum fordern, und ihnen darzu schleunig ... verholfen werden1623 StapelholmConst. 636Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was die hern abte iren pastoribus, halbleuten und weingartnern [an Hopfenstangen] zukeren und dieselbige auf ihr quot holen1624 SPantaleonUrb. 511Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- bei hauung des holzes aber sollen zwei gabsmänner aus jedweder hondschaff dem küster behülflich sein, um die gaben zu verfertigen und auf jedes haus das ihnen vom holz zukommendes quotum zu assigniren1634 RhW. II 1 S. 117Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- wan das schiff oder die schiffe widerumb alhie zu lande arriviret sein, sol ein jedweden freistehen, wen sie zu dieser equipage kein belieben haben werden, sein quotum oder contingent widerumb einzuziehen1652 Schück,Kol.-Pol. II 46
- nach quot und proportion1653 RevalStR. II 283Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- quota, der gebuͤhrende antheil an einem dinge, den jemand zu fordern oder zu geben hat1728 Sperander 545
- quota ist ein gewisser und bestimmter theil. quota litis aber bedeutet einen theil des gewinstes, welchen sich iemand von dem processe bedinget1762 Wiesand 870Faksimile - in Google Books
- wird von unserm kriegscollegio nach einer von uns festzusetzenden proportion jeder provinzregierung die quote an mannschaft, welche der provinz zukommt, und jetzt erstmals dabey, wer von jedem ort der provinz darauf schon vorhanden ist, so wie kuͤnftig jedesmal, wegen jener ergaͤnzungsmannschaft, die durch ordnungswidrigen, oder durch nachgesuchte und erlangte entlassung vor geendigter kapitulationszeit sich ergebenden unzeitigen abgang, denen kantonsgemeinden, welche dafuͤr zu haften haben, voraus zuzuscheiden, den uͤbrigen erforderlichen zuwachs aber auf ihre provinzbezirke nach billigen verhaͤltnissen umzuschlagen1808 BadKriegspflicht. 18
- daß sie bey brüche innerhalb 8 tage dem L.P. außpfanden sollen, erst so viel alß sich sein quotam belauffen kann, daß er die gildehebung nicht entrichtet hatoJ. Helmer,SchleswFVers. II 685
II
von einem Text: Abschnitt, Absatz
- wer zweyfel hat an disem půch oder an dem sinn oder an der zal der quoten vnd der capitel dez decretes oder an der summ Johannis, der tůt niht wol1390 (Hs.) BerthRechtssumme 132