Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rabellen

rabellen

, v.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
stehlen
bdv.: gestehlen
  • als er aber herr S. gesehen, ist er übel erschrocken, also das im der herr wol angemerkt, das er den sack hab rabellet 
    1566/67 ZimmernChr. I 392