Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Radeberg

Radeberg

, m.

wohl zu Rad (II) 
Richtstätte
  • [wegen Mordes] up deme radeberge gerechtverdigeth
    1546 Dittmer,Sassenrecht 128
  • [der Mörder und Selbstmörder wird] durch den bödel in den kleydern auß dem keller geschleppet, auf die rackerbahr geleget, auß der stadt geführet vnd auffm radebarge nacket begraben als ein viehe
    1639 Pommern/ZDKulturg.3 2 (1892) 116
unter Ausschluss der Schreibform(en):