Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Radmeister

Radmeister

, m.

Besitzer einer Eisenhütte
  • darauff dise bergs-ordnung ... alle quatember ... in beyseyn der radt- vnd hammermaister denen bergarbeitern ... fuͤrgelesen werden
    1670 EisenerzBergwO. 64
  • die 3 eisenglieder, als radmeister, hammergewerken, und verleger sind in diesem amte vorzuͤglich unterworfen, als derselben erster instanz
    1780 SteirEinl. 70
unter Ausschluss der Schreibform(en):