Radstoß, m.

das Zustoßen mit dem Rad (II) als Bestandteil des Räderns
  • [Urteil, daß] er auf eine schleife gebunden zur richtstatt geführt, mit radstössen hingerichtet, und dann mit dem rade ... aufgerichtet werden solle
    1612 v.Tscharner,TodesstrBern 107
  • mit 6 radstössen vom leben zum tod gebracht
    1674 SchwäbWB. VI Nachtr. 2741 Faksimile
  • [Entlohnung des Scharfrichters:] einen armen sünder zu rädern für jeden radstoß 4.-
    1748 Schuhmann,Scharfrichter 137