Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rädellauf

Rädellauf

, m.

wie Radwende 
  • so einer auf seinen grund oder feldern will peunten machen, der soll seinen nachbahren, so neben ihm ist, an ihme raind, oder grind hat, einen genuegsamben rädl lauf lassen, also das derselbe mit dem pflueg seinen grund woll gewinen möge
    1667 OÖsterr./ÖW. XII 348
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