Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räteschenke

Räteschenke

, f.

Umtrunk oder Mahl anlässlich von Ratswahlen 
  • sollen ... aussert diesen auch geschriebenen abendtrünken keine mehr gehalten werden als des herrn schultheißenleze, räthenschenke, küchlisonntag, ostermontag, auffahrt Christi, rickenbacher-kilbi, fischinger-kilbi, letzte nachschüßeten
    1652 SchweizArchVk. 15 (1911) 68
  • desgleichen wird er [herr und vogt] nebst dem oberamt zu der jährlichen räte-schenke oder -mahlzeit, welche die ratsglieder bey ihrer regimentsbesatzung geniessen, eingeladen
    1768? SchweizId. VIII 967 [ebd. Lit.]