Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räteschenkemahl

Räteschenkemahl

, n.

wie Ratschenke 
  • das inskünftig nur das neujahrmahl, regimentmahl, schübligsmahl, steuermahl sollen gehalten werden. das rätheschenkhemahl aber, das mandatmahl, altfassnachtmahl, zehndenmahl, seckelmeisterrechnungsmahl und bauherrnrechnungsmahl sollen abgethan syn
    1652 SchweizArchVk. 15 (1911) 68