Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): räuberisch
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räuberisch
, adv., rauberisch, adj.
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zum Zwecke, mit Absicht des Raubs (I), in der Art eines Raubs (I), raubgierig
- rauberische maußkoͤpffe1672 Grimmelshausen(BdK) I 2 S. 306
- todesstrafe tritt ... ein, wenn einer einen mord oder raub begeht, wenn er mit einem schiffe oder mit waaren zum werthe von 50 dollars raͤuberisch ... durchgeht, oder dasselbe freywillig einem raͤuber uͤberlaͤßt1830 Pöhls,HR. III 319Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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