Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räude
Artikel davor:
Rauchstatt
Rauchsteuer
Rauchstube
Rauchware
1Rauchwein
2Rauchwein
Rauchwerk
rauchwerken
Rauchwolle
Rauchwollewerk
Räude
, f., Raude, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
eine Viehkrankheit; sie gilt beim Verkauf davon befallener Tiere als Sachmangel und begründet Gewährleistungsansprüche des Käufers
- wegen welcher maͤngel und fehler ein stuͤck vieh heimgeschlagen werden kan ... bei den schafen sollen die nasse und trockene raude ... als ein hauptmangel angesehen, und deßfalls von dem verkaͤufer 2 wochen und einen tag gewaͤhrschaft geleistet werden1785 Fischer,KamPolR. II 740Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [der Pferchmeister soll die Schafe,] wenn sich zeichen der raͤude aͤussern, todtschlagen1785 Fischer,KamPolR. II 773Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)