Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räumbuße

Räumbuße

, f.

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Buße für die Nichtbefolgung einer richterlichen Anordnung zur Räumung (V) eines Besitzes?
  • zum nehesten dinge so nimpt der procurator den reumbrieff vnd fraget den vogt ob jhme die reumbussen gefallen sein
    1591 BreslNGO. 73
unter Ausschluss der Schreibform(en):