Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räumer
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Raum
raum
(raumbärig)
(Raumbärige)
Räumbrief
Räumbuße
(Raumeding)
Raume
räumen
raumen
Räumer
, m.
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Person, die Unrat oder Pflanzenbewuchs entfernt
zu
räumen (I)
- die ruemers ende alle anderen, die opter weteringe sijn1483 GrGeldersPlacB. II App. I 42
- [den Bachlauf] solle ieder, wan derselbe vor seinen wüßmath angefült mit erden, zu rechter zeit rämen oder den rämern das lohn ... darvon geben17. Jh. (Hs.) NÖsterr./ÖW. IX 408 Anm. 2Faksimile (ca. 42 KB)
- dass jährlich ein jeder, der daselbsten vych sömmert, von einer jeden kuh, so er besitzt, zween kreuzer werchgelt geben solle, darauss dem raumer seine arbeit zu zahlen1749 SchweizId. VI 924Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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