Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räumungszeit
Artikel davor:
Räumicht
Räumichtzins
räumig
(räumlichen)
(Räumling)
Raummeister
Raumrecht
(Räumstraße)
Raumte
Räumung
Räumungszeit
, f.
I
Termin einer Räumung (V)
- wird jemand durch die execution aus seinem hauß oder hoff gesetzet, ehe die rechte zeit im jahre, ein hauß zu raͤumen oder anzutreten, vorhanden ist, und weiß er vor sich keine andere gelegenheit, darein zu wohnen, so wird ihm bis zur naͤchsten ... raͤumungs-zeit in dem hause zu bleiben vergoͤnnet1669 SammlLivlLR. II 472Faksimile - in Google Books
II
Zeitraum der turnusmäßigen Räumung (VII) eines Gewässers
vgl.
räumen (I)
- soll jaͤhrlich einmahl ... ablaufs der ... raͤumungs-zeit ... von einem membro der cammer dem director und teichhauptmann eine visitation ... gehalten ... werden1770 NCCPruss. IV 6692Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin