Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räumungszeit

Räumungszeit

, f.


I Termin einer Räumung (V) 
  • wird jemand durch die execution aus seinem hauß oder hoff gesetzet, ehe die rechte zeit im jahre, ein hauß zu raͤumen oder anzutreten, vorhanden ist, und weiß er vor sich keine andere gelegenheit, darein zu wohnen, so wird ihm bis zur naͤchsten ... raͤumungs-zeit in dem hause zu bleiben vergoͤnnet
    1669 SammlLivlLR. II 472
II Zeitraum der turnusmäßigen Räumung (VII) eines Gewässers
  • soll jaͤhrlich einmahl ... ablaufs der ... raͤumungs-zeit ... von einem membro der cammer dem director und teichhauptmann eine visitation ... gehalten ... werden
    1770 NCCPruss. IV 6692
unter Ausschluss der Schreibform(en):