Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rainstock

Rainstock

, m.

wie Rainstecken 
bdv.: Rain (III)
  • da auch einer oder mehr forsthueten, reinung und marckung richtig finden beym anzug, und aber über kurtz und lang enderung fürfiele, also daß reinstein verlohren, reinbaum oder reinstöcke abgehauen oder aber durch ungewitter die marck und unterschied verändert würden
    17. Jh. CJVenatorio-Forest. III 347