Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raketenwerfen
Artikel davor:
Rainstecken
Rainstein
Rainstock
Raintag
Rainung
Rainzaun
Rainzäunen
Rainzeichen
Rainziel
raken
Raketenwerfen
, n.
Abfeuern von Feuerwerkskörpern
- [bei Nachtfischfang mit Licht] solle das nachtleuchten, garnstecken, raketenwerfen verbotten sein1672 UFrkFischerei. 267
- daß alles schießen, raqueten und schwermer werffen ... gänzlich unterbleiben [soll]nach 1759 Heuß,HeilbronnWeinbau 117
- alle lust- und springfeuer ... das unanstaͤndige und gefaͤhrliche ... raketen- ... und granatenwerfen ... nahe bey den haͤusern ... bey ... schwerester strafe ... verbothen seyn1791 KurpfSamml. V 219Faksimile - in Google Books