Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rammeln

Rammeln

, n.

scherzhafte Rauferei
  • es sollen ... das steinwerffen ... jagen, rammlen, schrejen und andere leichtfertige händel treiben, wie sie den nahmen haben mögen ... verbohten sejn
    1712 Weimar/SchulO.(Vormbaum) III 195