Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ramschlagen
ramschlagen
, v.
auch subst.
beratschlagen, einen Vorschlag machen?
beratschlagen, einen Vorschlag machen?
vgl.
ratschlagen
zu
Ram
- uß der stedte rameslagen lesen lassen haben, dheinem rechenmeister in sinen eid nie gegeben worden si, wand dasselbe rameslagen von der stedte frunden zu der zit gerameslaget ward, das man die rachtunge dar uß machen solteMitte 15. Jh. MainzChr. I 238Faksimile - in Google Books
- so ist bei der großer schickung von der erbar gemeinden geramptschlacht und verrampt worden, auf das die vier herren, die gekohren seint worden ... der stadt ... rathen ... sullen1481/82 KölnChr. III 936Faksimile - in Google Books