Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rangieren

rangieren

, v.

einen 1Rang einnehmen
  • [schleswig-holsteinischer Annen-Orden:] daß unsere ordens-rittere ... nach ... ihrer ... ancienneté mit unseren ... generals en chef rangiren ... sollen
    1736 Moser,Hofr. I Beil. 385
unter Ausschluss der Schreibform(en):