Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ranzenjahr

Ranzenjahr

, n.

letztes der drei Karenzjahre eines neu eingetretenen Stiftsfräuleins
  • [Register des Dechantinnen-Amts] es sein dis jahr in der boerunge gewesen nachbeschribene juffern: die dechantinne, ... Ermgart Will.v. Twickell ins ranzenjahr 
    1657 CTradWestf. VI 280
  • den juffern, die ins ranzenjahr sein, gibt man von dem gelt, so getheilet wirt, 1 ℔, dem ambtman zu opfergelt 2 ℔
    1657 CTradWestf. VI 281