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Ranzion

, m. f.
I Lösegeld, Geldbetrag für den Loskauf aus der (Kriegs-)Gefangenschaft; auch der Loskauf selbst (Beleg 1432); meton. auch die Gefangenschaft, aus der sich der Anpruch auf das Lösegeld herleitet (Beleg 1528)
II Brandschatzung
III "Prozente der Hauptsumme" (nach MnlWB. VI 1035)
I für jn. eine Ranzion (I) festlegen, diese fordern und den Betreffenden nach Bezahlung freilassen
II jn. aus (Kriegs-)Gefangenschaft loskaufen, eine Sache auslösen
III Geld durch Branddrohung erpressen, plündern
Lösegeld
I jm. mittels einer Ranzion (I) aus einer Gefangenschaft befreien
Brandschatzer
I Loskauf von Gefangenen durch Ranzion (I), meton. auch für den Vertrag zwischen kriegführenden Parteien über die Auslösung der Gefangenen
II Verpflegung