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Ranzion
, m. f.I Lösegeld, Geldbetrag für den Loskauf aus der (Kriegs-)Gefangenschaft; auch der Loskauf selbst (Beleg 1432); meton. auch die Gefangenschaft, aus der sich der Anpruch auf das Lösegeld herleitet (Beleg 1528)
II Brandschatzung
ranzionen
, v.I für jn. eine Ranzion (I) festlegen, diese fordern und den Betreffenden nach Bezahlung freilassen
II jn. aus (Kriegs-)Gefangenschaft loskaufen, eine Sache auslösen
III Geld durch Branddrohung erpressen, plündern
Ranziongeld
, n.ranzionieren
, v.I jm. mittels einer Ranzion (I) aus einer Gefangenschaft befreien
II wie ranzionen (III)
(Ranzionierer)
, m.Ranzionierung
, f.I Loskauf von Gefangenen durch Ranzion (I), meton. auch für den Vertrag zwischen kriegführenden Parteien über die Auslösung der Gefangenen
II Verpflegung
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