Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rappenpfennig
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(Ranzionierer)
Ranzionierung
Rappell
Rappen
rappen
Rappenhammer
Rappenmünze
Rappenpfennig
, m.
I
eine Münze des Rappenmünzbundes, wie Rappen?
- gewohnlichen rappenpfenning friburger münze1322 Wielandt,BreisgPfennig 42
- 12 ß rappen pfenig für ein gulden1476 FürstenbUB. III 443Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- vorenthaltung ... eines erenlons (aerndlon) von 16 ß rappenpfg.1491 MittBadHistK. 11 (1889) 87
- rappenpfenning, welcher hundert und fünfftzig, sechtzig kreutzer gelten, sollen auf die cöllnische marck gehen fünfhundert und fünfftzig stück1559 RAbsch. III 189Faksimile (ca. 113 KB)
- wegen des verkauften viehs in die frömbde lassens m. herren noch zur zeit bei vorigem brauch, dass nemblich ieder underthan von dem aus verkauftem vieh erlösten gelt ie von einem gulden einen rappen pfenning contribuieren solle1710 VillingenStR. 121Faksimile (ca. 141 KB)
- rappenpfenning machen hundert und zwanzig 60 kreutzer1762 Wiesand 765Faksimile - in Google Books
II
eine Steuer, "ein Vogtezins für die bischöfliche Herrschaft" SchweizId. V 1128
- [Rechte des Domprobsts] zu dem ersten so gehört schuz bann und der saz der kilchen, der zechende 10 pf. 4 sch., 4 pfg. rappen-pfennig und zwenzig mütt rogken in den hoff1. Hälfte 14. Jh. Burckhardt,Hofr. 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Aufstände] der österr. bauren im Elsäss wegen des aufgelegten rappenpfennigs1618 WürtLTA.2 III 621