Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rapport

Rapport

, m.

Bericht in mündlicher oder schriftlicher Form
  • als tselve rapport van den processe volgaen ende geëyndt sal zijn, soe sal die materie bij den rapporteur ierst wordden gedebatteert
    1496 CoutBrab. II 2 S. 211
  • [er hat] den rapport unserer dahin abgeordneten ehrengsandtschaft angehört
    1604 SolothurnStR. 243
  • wenn aber es [Magazinbestand] nicht richtig ist, so sollet ihr die proviantbediente bei den ohren nehmen und examiniren, auch davon euren rapport einschicken
    1739 ActaBoruss.GetrHPol. II 486
  • diese [zween bannpreter] legen ihre rapporten über ... misbräuche bey dem pfarrzendner behörend ab
    1792 LuxembW.(Majerus) I 544
  • die von der revisions-commission entworfenen gutachten der majorität und der minorität sollen 6 tag auf dem kanzleitisch liegen, es seie denn, dass die rappörte sogleich gedruckt und den mitgliedern beider räthe ausgetheilt werden
    1800 AktSammlHelvet. V 1342
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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