Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rapuse
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Raptus
Rapular
Rapularurbar
Rapulatur
Rapuse
, f.
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Plünderung, Beute; in die Rapuse geben uä.: zur Plünderung freigeben
vgl.
preisgeben
- sollen sie [soldaten] schweren, im fall, da der ... fuͤrst ... buͤrgerey-gemeinden, staͤdte, schloͤsser, land-gebiete oder doͤrffer uͤberwinden und ... in die rappuse geben wuͤrde, entweder also, daß er solche dem allgemeinen raube oder insonders nur einer und der andern rotte zum raube ... bestimmen ... moͤchte, daß sie ... gehorsame folge ... leisten wollen1508 Lünig,CJMilit. 3Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [kaiser Carolus ist] int lant van Cleve gefallen unt ... dat gut in de rabuse gegeven1544 HambChr. 330Faksimile - in Google Books
- welchen aber der herr vbergibt vnd gleichsam in die rappause wirffet, wie der prophet redet1613 Praetorius,Zauberei 96Faksimile (ca. 433 KB)
- ich mein wohl, Teutschland ist schutzlos worden vnd allen nationen in die rapuß vbergeben1642 Alemannia 13 (1885) 54
- die schiff und alles, was darin begriffen, preisgeben und in die rabbusz zur auszbeuth denen soldaten überlassen1648 Frankfurt am Main/Diefenb.-Wülcker 812Faksimile (ca. 183 KB)
- rapse oder rappuse, alt deutsche woͤrter, bedeuten ... pluͤnderung oder beutemachen. etwas in die rappuse geben, ist so viel, als etwas vor verlohren achten, zum besten geben, desgleichen geld auswerffen1741 Zedler 30 Sp. 877Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)