Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raspelhaus
Raspelhaus
, n.
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Zuchthaus, in dem die Gefangenen mit schweren Feilen (Raspeln) Farbholz zerkleinern müssen
- verordnung, hier in Stockholm ein arbeit-, raspel- und spinn-haus einrichten zu lassen, worinn solche muͤssiggaͤnger, es moͤgen manns- oder frauens-persohnen seyn, ... gefuͤhret werden sollen1698 SammlLivlLR. II 1522Faksimile - in Google Books
- in einem state finden sich oͤffentliche gebaͤude ... dise stehen unter des landesherrn gewalt und aufsicht. insonderheit koͤnnen hirher die werk-, spinn-, raspel-, waisen-, zucht-haͤuser gezogen werden1757 Estor,RGel. I 727Faksimile (ca. 183 KB)
- [Strafe für Diebstähle:] 20 jahre auf die galeeren; lebenslängliches zuchthaus und mit ruthen gestrichen; halseisen und 20 jahre raspelhaus1780/81 Alemannia 7 (1879) 259