Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Raspelhaus

Raspelhaus

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Zuchthaus, in dem die Gefangenen mit schweren Feilen (Raspeln) Farbholz zerkleinern müssen
  • verordnung, hier in Stockholm ein arbeit-, raspel- und spinn-haus einrichten zu lassen, worinn solche muͤssiggaͤnger, es moͤgen manns- oder frauens-persohnen seyn, ... gefuͤhret werden sollen
    1698 SammlLivlLR. II 1522
  • in einem state finden sich oͤffentliche gebaͤude ... dise stehen unter des landesherrn gewalt und aufsicht. insonderheit koͤnnen hirher die werk-, spinn-, raspel-, waisen-, zucht-haͤuser gezogen werden
    1757 Estor,RGel. I 727
  • [Strafe für Diebstähle:] 20 jahre auf die galeeren; lebenslängliches zuchthaus und mit ruthen gestrichen; halseisen und 20 jahre raspelhaus 
    1780/81 Alemannia 7 (1879) 259
unter Ausschluss der Schreibform(en):