Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rathausdörnze

Rathausdörnze

, f.

wie Ratsstube (I) 
  • szo bittet [nach der Wahl] der alt rath den nuwen rath zu ihn [vitzthum] in die rathhausdorntzen gehen erst
    1452 Michelsen,Erfurt 31