Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rathausfrieden
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Rathafer
Rathaltung
Ratshandel
Rathandlung
Rathaus
Rathausdörnze
Rathausfenster
Rathausfrieden
, m.
für das Rathaus geltendes, besonderes Ruhe- und Ordnungsgebot
vgl.
Ratssitzung
- [Verordnung,] daß derienige ... [der] den rathhaußfrieden, es sey oben auf dem rathhauße oder in gemeinen trinckstuben, brechen wuͤrde, es waͤre mit ehrenruͤhrigen worten ... schlagen [usw.] ... ein neuschock ... oder auch einige entschuldigung zur straffe geben muͤßen1610 Eisenberg/Walch,Beitr. II 245Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)