Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rathausstege

Rathausstege

, f.

Treppe, Aufgang zum Rathaus als Publikationsort
  • darnach [Verhör] so lasst man durch den obersten knecht dem theter [Totschläger] oben an der rathhusstägen rüffen
    1604 ZürichGB. 365
  • [es] solle die promulgation der urtheil in landtagen, da der gethäter sich nicht persönlich einstellet ... nur oben auf der rahthaußstegen abgelesen werden
    1744 BernStR. VII 1 S. 400