Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rathausstube

Rathausstube

, f.

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wie Ratsstube (I) 
  • ist betheydinget in vnser rathawsstoben durch vnsern gnedigen hern
    1459 Knauth,Altenzella III 348
  • nachdem bishero das geldnehmen im rathe viele der stadt geschaͤfte ... verhindert hat ... [wurde] verordnet, daß man eine eigene stube neben die rathhaußstube ... machen soll ... daselbst die kasten hinzusetzen und der stadt gefaͤlle und einnahme zu nehmen
    1510 Heinemann,StatRErfurt 121