Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rathauswesen

Rathauswesen

, n.

die das Rathaus betreffenden Angelegenheiten, Einrichtungen und Maßnahmen
  • bürgermeistern F., daß er sich des rathhauswesens wieder annehmen wolle
    1647 ProtBrandenbGehR. III 688
  • wie imgleichen commissarius in denen ihm ... anvertrauten städten auch das polizei- und rathhaus-wesen mit zu respiciren hat
    1702 ActaBoruss.BehO. I 11f.