Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratholen
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Rathausstube
Rathaustür
Rathauswächter
Rathauswesen
Rathauszins
Ratsherr
Ratsherrenamt
Ratherrenschaft
Rathof
Ratholen
, n.
Ersuchen um Rechtsauskunft bei einer dazu befugten Stelle
vgl.
Oberhof (II)
- [Übschr.:] vom rathholen. wann unsere centschöpfen eines urtheils nit verständig ... und ihnen raths zu pflegen vonnöten, so wöllen wir ... daß solches bei unserer canzlei ... berichtet [werde]1662 WürzbZ. I 1 S. 703Faksimile (ca. 142 KB)