Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratholen

Ratholen

, n.

Ersuchen um Rechtsauskunft bei einer dazu befugten Stelle
  • [Übschr.:] vom rathholen. wann unsere centschöpfen eines urtheils nit verständig ... und ihnen raths zu pflegen vonnöten, so wöllen wir ... daß solches bei unserer canzlei ... berichtet [werde]
    1662 WürzbZ. I 1 S. 703