Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratifikation
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Ratifikant
Ratifikation
, f.
nachträgliche Billigung, Zustimmung, Genehmigung, insb. in Fällen, in denen eine Vereinbarung (zB. Friedensvertrag) von Unterhändlern geschlossen wird und in denen es für die Rechtswirksamkeit der Zustimmung der jeweiligen Rechtsträger bedarf; meton. auch das Schriftstück über eine Ratifikation
bdv.:
Ratifizierung
- hijr synt nv late vele coplude van Pruessen, Collen vnd van anderen steden hijr int lant ghekomen myt velen schepen vnd gudern vpten troest der ratificacien des heren konynges vnd des heren homesters van Pruessen1451 LübUB. IX 71Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- na recht de getroude man en sal nyet geadmitteert wordden als procureur voir zijn wijf, tenzije datter caucie van satisdacien oft van ratificacien voirgaen1496 CoutBrab. II 2 S. 62
- deß [lehengerichtshandel] zů vrkundt hab ich diese ratification zů den gerichtsacta, mit meinem eigen insiegel bewart, legen lassen1512 Frey,Pract. 559Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- jemandts soll zů appelliern zugelassen werden, er hab dann tail gemain oder interesse an der sachen, oder hab vonn der principaͤl partei zů appelliern genůgsame gewaldt, oder handel auff ratification der partheyen1546 Perneder,Proz. 79vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- [ladung, mandata und andere proceß ... sollen] nit außgehen, sie seien dann zuvor durch cammerrichter und beisitzer ... auf die erst termin gnugsamen gewalt und im fall der notturft ratification vorgeübter handlung einzubringen erkandt1555 RKGO.(Laufs) III 12 § 2
- so habenn doch obgedachte sechstett unnsers marggraffthumbs Oberlausnicz an unns ... suppliciert, inen die frey waall unnd ratschur wie vor allters one obgedachte denomination und unnser darauff genedigiste ratification ... zukomen zu lassen1559 KamenzUB. 214Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- sein diser vertragsbrief unczt auf der röm. khay. mt. ... ratification zwen ... aufgericht1598 Grüll,Bauer 254
- die handwercher sollen ohne ratification der obrigkait nit ... schliessen ain verainigung1623 OÖsterr./ÖW. XIV 93
- uff ervolgend unsere ratification, belieben und gutheißen1624 SchlettstStR. 226Faksimile (ca. 81 KB)
- wan der lehensmann sein lehen ohne consens oder bedingte ratification des lehenherrns ... verkauft ... so hat er dardurch das lehen verwürckht1654 NÖLO. V 1, 34
- dieweil ... der crays-caßier nur jaͤhrlich 20 fl. bestallung hat, so ist ihme, auf ratification des crayses ... sein jaͤhrlich salarium ... auf 50 fl. gebessert worden1664 Moser,StaatsR. 27 S. 462Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ratification, guethaiss- und besteifung1666 Tirol/ÖW. V 513Faksimile (ca. 53 KB)
- [soll] alles auf derselben guethaissen, moderation und ratification gestelt ... sein1674 Tirol/ÖW. III 172Faksimile (ca. 50 KB)
- demnach die meister des meüerhandtwerck ... für sich, undt ihres handtwercks nachkommen eine in etzlichen ihnen notturfftigen articulen oder regulen beruhende beliebung jedoch auff unsere [bürgermeister undt raht] ratification unter sich eintzugehen gemeinet1683 Kolz,LütjenbHandw. 120
- der amtsobrigkeit ... gebührt das zulaß- oder bewilligungsgeld, von freigütern 1 taler und von der kaufsumme bei der ratification vom taler 12 heller1702 ZMährSchles. 10 (1906) 279
- so lehret Guazzin ... daß, weil dergleichen bekaͤnntniß bloß durch die schmerzliche tortur und deren anhalten erpreßt worden, die ratification der geschehenen aussage ausser zweiffel einzuholen von noͤthen sey1741 Zedler 30 Sp. 1002Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die wichtigsten ratificationen sind, wenn eine friedens-handlung oder buͤndniß zwischen hohen potentaten, durch bevollmaͤchtigte geschlossen, folglich von allerseits hohen principalen bestaͤtigt, und genehm gehabt, auch endlich die ratifications-urkunden gegen einander ausgewechselt worden1741 Zedler 30 Sp. 1003Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jene [anlehen] aber so unter 100 fl. sind, [sollen] nach erfolgter ratification von dem amt in beyseyn der kirchenverwalter ... in ein hieruͤber haltendes schuld-prothocoll ... eingetragen [werden]1787 KurpfSamml. IV 862Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es kann endlich auch der entwurf des reichsfriedens dem reichstage zur ratifikation zugeschickt werdenum 1795 StaatsRHeilRömR. 84
- dieser [prinzipalkommissarius] schickt es [reichsgutachten] an den kaiserlichen hof, wo es der reichsvizekanzler dem kaiser zur ratifikation übergibt; ratifiziert er es, so wird es durch ein kommissions- oder hofdekret dem reichstag bekannt gemacht, es entsteht hieraus ein reichsschluß, der die kraft eines gesetzes hat; ratifiziert es aber der kaiser nicht, so wird aus der ganzen sache nichtsum 1795 StaatsRHeilRömR. 71
- sollen die anlagen wie von jeher der obrigkeitlichen ratification unterworfen seyn1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 411Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- der frieden ist von den ständen des deutschen reichs ratifiziert worden, doch hat Preußen seine ratifikation für sich unmittelbar in Paris offiziell anzeigen lassen1802 Hegel,PolitSchr. 121
- in wichtigen reichsangelegenheiten ... ist der kaiser an comitialbewilligung der reichsstände gebunden, der vereinte willen dieser beiden subjekte besteht demnach 1) aus einer handlung der reichsstände ... und 2) aus einer beifälligen erklärung des reichsoberhaupts (ratifikation)1804 Gönner,StaatsR. 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bedürfen die kreisschlüsse keiner kaiserlichen ratification1804 Gönner,StaatsR. 322Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [der große rath] entwirft und schlägt der landsgemeinde gesetze zur ratifikation ... vor1814 HdbSchweizStaatsR. 340Faksimile (ca. 368 KB)
- der gegenwärtige vertrag [teutsche bundes-acte] wird von allen contrahirenden theilen ratificirt werden, und die ratificationen sollen binnen der zeit von sechs wochen ... an die kaiserlich-österreichische hof- und staatscanzlei eingesandt ... werden1815 Klüber,QSÖffRecht I 178