Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ratifizieren
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Ratifikationsinstrument
Ratifikationsschreiben
ratifizieren
, v.
eine Ratifikation vornehmen
vgl.
annehmen (A II 2 b),
approbieren,
bekräftigen (II),
bestäten (II),
bewilligen (III),
genehmhaben,
gutgeben,
gutheißen,
konfirmieren (I),
Prinzipal (I 5)
- welche [gnaden und freyheitten] wir mit punkten, clauseln vnd artigkheln ratificiern vnd bekreftigen1343 EgerPriv. 7
- vor all ratificerende approberende ende weerden houdende1526 Strieder,Notariatsarch. 47
- dat ... wij denzelven artijclen ... gewillecoert, geapprobeert, geratifficeert ende geconfirmeert hebben1529 UtrechtRBr. II 435Faksimile (ca. 164 KB)
- sollikes willen wi hiermit und in kraft dieses unses breves bewilliget und ratificert, perpetuirt und bekreftigt hebben1543 PommVis. II 116
- das die handlung der personen, so ire freünde oder verwonten on beuelch der selben vertreten, nit krafft haben, sie werden dann ratificiert1546 Perneder,Proz. 20vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- ain proceß, der von wegen vnderlassung gerichtlicher ordnung an im selbs nichtig, ist gleich wol vnbündig, doch mag derselb durch die hoͤher oder merer gerichtlich oberkait, vnd sunderlich durch die kayserlich maiestat wol ratificiert vnd bekrefftigt werden1546 Perneder,Proz. 76vVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- dieweil gemaine stende ... den vorgemelten aufgerichten vertrag ires tails austrucklich angenomen, bewilligt und ratificirt1550 UrkBurgundKr. II 32
- wan auch einer etwas in meinem namen thette, ob ich gleich nichts darvon wuste, so kan ich dasselbig darnach genem haben undt ratificiren, undt ist gleich so viel, als hette ich es ihme befolen1565 Klammer,CompJuris 44 § 21
- vor Franckfurt ist der vertrag zwüschent kaisern vnd hern Moritzen ratificiert wordenvor 1578 Schertlin(Schönhuth) 86
- daß ich ... durch meine unterthanen und burger zu A. verfaste vischordnung nachvolgunter massen genedig ratificiert und becreftigt habe1608 OÖsterr./ÖW. XV 232
- die auch ain ersamer rath ... ratificirt und gutt geben1614 AbhSchweizR. XIII 203
- rathsverlaß. die getroffene vergleichung mit den hiesigen meister singern soll man von rathswegen ratificiren1624 ZDKulturg. 4 (1859) 384Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit iren deliberationen und ratschlüssen confirmiert, ratifiziert, bestätet und guotgehaissen1633 Graubünden/GraubdnRQ. II 101Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- nachdem der fried dergestalt beschlossen seyn wird, versprechen die kaͤiserliche und koͤnigliche ... gevollmaͤchtigte, daß solcher von der roͤm. kaͤiserlichen ... majestaͤt ... soll ratificirt werden1684 TheatrPacis I 261Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- thuen das [Begrenzung des Burgfriedens] auch ratificiren, confirmiren und bestätten ... alles aus römisch- kaiser- und landtsfürstlicher machtsvollkomenheit1698 WienRQ. 336
- wir [bürgermeister und rath der stadt Lütkenburg] möchten geneigen, kraft obrigkeitlichen ambts, solche hiernegst folgende ambtsgewohnheiten, bestehend in drey und dreyßig articuln, groß günstig zu ratificiren und zu bekräftigen1733 Kolz,LütjenbHandw. 134
- wer eine handlung ratificiren soll, muß vorher derselben wohl unterrichtet seyn, worauf sie beruhe ... sonst kann er ihr keinen voͤlligen beyfall geben1741 Zedler 30 Sp. 1003Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wird allezeit an dem schluß der tractaten eine zeit bestimmt, innerhalb welcher selbige von den principalen ratificiret werden sollen1777 Moser,VölkerR. 549Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dieser [prinzipalkommissarius] schickt es [reichsgutachten] an den kaiserlichen hof, wo es der reichsvizekanzler dem kaiser zur ratifikation übergibt; ratifiziert er es, so wird es durch ein kommissions- oder hofdekret dem reichstag bekannt gemacht, es entsteht hieraus ein reichsschluß, der die kraft eines gesetzes hat; ratifiziert es aber der kaiser nicht, so wird aus der ganzen sache nichtsum 1795 StaatsRHeilRömR. 71
- der frieden ist von den ständen des deutschen reichs ratifiziert worden, doch hat Preußen seine ratifikation für sich unmittelbar in Paris offiziell anzeigen lassen1802 Hegel,PolitSchr. 121
- der gegenwärtige vertrag [teutsche bundes-acte] wird von allen contrahirenden theilen ratificirt werden, und die ratificationen sollen binnen der zeit von sechs wochen ... an die kaiserlich-österreichische hof- und staatscanzlei eingesandt ... werden1815 Klüber,QSÖffRecht I 178
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