Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratifizierung

Ratifizierung

, f.

wie Ratifikation 
  • [Übschr.:] wie procuratores mit gnugsamen gewalt, ratificierung und sonst in ander wege versehen sein sollen
    1555 RKGO.(Laufs) I 21
  • daß sie ... iedes jahr ... ihre ordentliche raitung bei der obrigkeit stellen lassen, dieselben umb guethaissen und ratificirung übergeben
    1658/78 NÖsterr./ÖW. VIII 267
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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