Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ration

Ration

, f.

im militärischen Bereich: bestimmte Mengeneinheit an Verpflegung für Mensch und Tier
  • das die preusischen landboten auff vergangenem reichstage umb das tribunal angehalten, auch daszelbe erhalten, darnach die rationes der ritterschaft refutieret
    Ende 16. Jh. ThornStChr.(J) 197
  • ration ... ein kriegswort ... bey dem fußvolcke ist eine ration auf einen gemeinen, ein gewisses an brodt, biere ... bey der reuterey kommt noch dazu ein gewisses an haber ... und streu, so auf ein pferd taͤglich gereichet wird, und auf den schiffen ist ration ein gewisses an speise ... so einem jeden matrosen und soldaten gebuͤhret
    1741 Zedler 30 Sp. 1009
  • portiones heißen die theile, so ein mann fuͤr seinen mund bekommt; rationes aber die theile, die er ex alia ratione, nemlich um das vieh zu unterhalten, bekommt
    1771 Zincke,KriegsRGel. 28
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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