Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsache

Ratsache

, f.

einen Rat (V) betreffende Angelegenheit
  • [wenn] von dissem nachgenanten kleyger ... in ratsachen nachgerürtten gerichtshandel angeruffen wirt
    1495 ArchSchweizG. 3 (1844) 310
  • sollen ... iaͤhrlich vier von der gemeine erwehlet, und zu gemeiner stadt einnahmen und ausgaben, neben dem rathe verordnet, aber nicht in rathssachen und handeln gebraucht werden
    SaalfeldStat.(1558) 128
  • [Eid des Büttels:] dasz er des raths heimlichkeit ... versweigen und nit sagen wolle, auch in allen gesprech und rathsachen sich nit einlaßen, sonder abdretten ... würde
    16. Jh. Weinheim 401
  • [er soll] nicht weniger die ihm anbefohlenen ratsachen auch vorthin nebenst andern dazu bestallten in vortrettung behalten, darin ... advocando raten und dienen
    1602 v.d.Ohe,LünebVerw. 123
  • in solchem soll unser reichshofrathspräsident ... jederzeit den vorsiz, die umbfrag, den beschluß und die gantze direction, auch derentwegen bey unseren reichshofräthen in solchen rathsachen ein wilfährige folg ... haben
    RHRO.1654 I 5
  • von denen raths- und stadt-sachen ist ein besonderes repositorium zu halten
    1755 HistBeitrPreuß. II 483
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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