Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsache
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Ratrecht
Ratsredner
Ratsregiment
Ratregister
Ratsrentmeister
Ratsrichter
(Ratsrichterskerb)
Ratsrod
Ratrodel
Ratsrüger
Ratsache
, f.
einen Rat (V) betreffende Angelegenheit
vgl.
Ratsbeschluß,
Ratshandel (II)
- [wenn] von dissem nachgenanten kleyger ... in ratsachen nachgerürtten gerichtshandel angeruffen wirt1495 ArchSchweizG. 3 (1844) 310Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- sollen ... iaͤhrlich vier von der gemeine erwehlet, und zu gemeiner stadt einnahmen und ausgaben, neben dem rathe verordnet, aber nicht in rathssachen und handeln gebraucht werdenSaalfeldStat.(1558) 128
- [Eid des Büttels:] dasz er des raths heimlichkeit ... versweigen und nit sagen wolle, auch in allen gesprech und rathsachen sich nit einlaßen, sonder abdretten ... würde16. Jh. Weinheim 401Faksimile (ca. 215 KB)
- [er soll] nicht weniger die ihm anbefohlenen ratsachen auch vorthin nebenst andern dazu bestallten in vortrettung behalten, darin ... advocando raten und dienen1602 v.d.Ohe,LünebVerw. 123
- in solchem soll unser reichshofrathspräsident ... jederzeit den vorsiz, die umbfrag, den beschluß und die gantze direction, auch derentwegen bey unseren reichshofräthen in solchen rathsachen ein wilfährige folg ... habenRHRO.1654 I 5
- von denen raths- und stadt-sachen ist ein besonderes repositorium zu halten1755 HistBeitrPreuß. II 483Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Ratssäcklein
Ratsal
ratsam
ratsamen
(Ratsamigkeit)
ratsamlich
(Ratsammerung)
(ratsämtlich)
Ratsäß