Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ratsamen
Artikel davor:
Ratsrentmeister
Ratsrichter
(Ratsrichterskerb)
Ratsrod
Ratrodel
Ratsrüger
Ratsache
Ratssäcklein
Ratsal
ratsam
ratsamen
, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
pflegen, besorgen, für etwas Sorge tragen
- die [Pfleger] sont schweren, der gotzhuͥsern ... korn, gelt oder anders ... ordenlich nutzlich vnd wol zůbehalten, ze raͮtsamen vnd das in kein weg selbs bruchen1493 BruggStR. 83Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wie man ... die brunnen solle rathsammen und in ehren halten1519 ArgauLsch. II 233Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- er [spitalmeister] soll ouch im jar vier oder fünfmal zum kernen, rocken, fäsen vnd haber lůgen, damit vnd der geratsamet vnd in eeren enthalten werdeum 1520 BadenArgStR. 190Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"