Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsamtmann
Artikel davor:
Rasur
Ræswa
Rat
Ratsabgang
Ratsablagsbrief
Ratsabschied
Ratsadvokat
Ratsälteste
Ratsamt
Ratsämterwahltag
Ratsamtmann
, m.
Person in den Diensten eines Rates (V 2)
vgl.
Ratsamt (I),
Ratsbeamte
- sollen sie [Juden] einen eid zu got schweren, keinem burger, statthalter, ratsamtman, burgermeister oder diener ... etwas zu schenken1539 Hessen/QNPrivatR. II 2 S. 7
- keines weges aber soll ihnen [bau-richter] zugelaßen seyn ... mehr dan einen bürgermeister und einen raths-amtmann jährlich von neuen zu erwehlen1700 LippstadtStR. 61Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster