Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsansage

Ratsansage

, f.

Verlesung des Ratsansagezettels 
  • worauf der chur-saͤchsische gesandte ihme, chur-maynzischen, den zur raths-ansage geschickten, auch wieder mit seinem privat-insiegel signirten raths-ansag-zettul ... remittiret
    1690 Moser,StaatsR. 45 S. 116
  • aus vorangefuͤhrtem zettul macht der erb-marschall die rathsansage in folgenden kurzen formalibus
    1774 Moser,Reichstage I 438
unter Ausschluss der Schreibform(en):