Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsanschlag
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Ratsamtmann
Ratsänderung
Ratsansage
Ratansagen
Ratsansagezettel
Ratsanschlag
, m.
I
beratende Versammlung
- ich soll und will ... mit willen [in] khain ratanschlegen noch gemainschaften sein, dar wider irer khü. maj. etc. person, obrigkhait und gerechtigkhait gehandelt wierdet1528 ZeigerLRb. 24Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
II
Abgabe eines Ratsmitgliedes
- haben herrn bürgermeister, scheffen und alte räte geschlossen, das jeder scheffen und alter rat wie auch junge räte vor ratsanschlag drei rthlr. ... wegen gewin und gewerb geben solle1657 DürenWQ. 286
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