Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsansetzung

Ratsansetzung

, f.

Einsetzung eines Rates (V 2) 
vgl. Ratswahl
  • habe es mit dieser raths-ansetzung auch die meinung, daß ihnen bevorstehe, auf nechst-kuͤnfftigen s. michaelis entweder diese raths-personen zu continuiren, oder andere ... zu benennen und einzusetzen
    1663 Struve,PfälzKHist. 665