Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsaufgang

Ratsaufgang

, m.

Hinaufgehen des Rats (V 2) in die Ratsstube; Sitzung des Rats
  • daß ... ein buͤrgermeister des tags, da kein rahts-auffgang seyn wird, vormittags ungefehrlich von neun biß zehen uhren am marckte ... zur audientz erscheine
    1592 MünsterPolO.(Schlüter) 120