Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsausreiter

Ratsausreiter

, m.

berittener städtischer Bote oder Aufseher
  • 1387 Breslau/BeitrDVk. 1 (1954) 26 [urk.?]
  • es ist der caͤmmerey-controlleur aber auch schuldig, auf die contraventiones [beim Anbau von Weiden] sowohl selbst acht zu haben, als durch den raths-ausreuther und beyde fluhr-schuͤtzen genau vigiliren zu laßen
    1755 HistBeitrPreuß. II 474