Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbefehl
Artikel davor:
Ratsaufgang
Ratsausreiter
(Ratbane)
Ratsbank
(Ratsbann)
ratbar
Ratsbatzen
Ratsbeamte
Ratsbediente
Ratsbedienung
Ratsbefehl
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Anordnung eines Ratsgremiums
vgl.
Ratsbeschluß
- der fürsprecherey halb in appellatz-sachen vor rähten und burgeren, da bißhar die parteyen ihre herren fürsprechen selbs erpetten und darauff ein rahtsbefelch an dieselben außbringen müeßen1673 BernStR. VII 1 S. 570Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- rahtsbefehl senatusconsultum1691 Stieler 1431Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- werden alle geheime rathsbefehle in kirchenrechnungssachen so, wie in andern ecclesiasticis, an den geistlichen rath, und durch selben erst an die regierung ... expediret1770 Kreittmayr,StaatsR. 361Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein an die regierung Landshut erfolgt [!] geistlicher rathsbefehl de dato ...1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 36Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)