Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbefehl

Ratsbefehl

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Anordnung eines Ratsgremiums
  • der fürsprecherey halb in appellatz-sachen vor rähten und burgeren, da bißhar die parteyen ihre herren fürsprechen selbs erpetten und darauff ein rahtsbefelch an dieselben außbringen müeßen
    1673 BernStR. VII 1 S. 570
  • rahtsbefehl senatusconsultum
    1691 Stieler 1431
  • werden alle geheime rathsbefehle in kirchenrechnungssachen so, wie in andern ecclesiasticis, an den geistlichen rath, und durch selben erst an die regierung ... expediret
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 361
  • ein an die regierung Landshut erfolgt [!] geistlicher rathsbefehl de dato ...
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 36