Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbeschluß

Ratsbeschluß

, m.

Entscheidung, Vereinbarung, Verordnung eines Ratsgremiums
  • soll hinfur keiner vnser räth dem andern in sein red vnd rathschlag greiffen ... sich auch mit im in kein disputation vnd krieg vor dem rathsbeschluß ... einlassen
    1525 AmbergKzlO. 43
  • das alle beschaid unnd expeditiones den ergangenen rats-beschlüssen gemeß außgeen
    1559 Seeliger,Erzkanzler 221
  • verzeichnis etlicher rathsbeschluss und statuten so durch ein erbarn rhat allhir ... statuirt sind
    1599 ZHessG.2 12 (1886) 239
  • werden manchmal sogar zweckmässige anträge der referenten durch zweckwidrige rathsbeschlüsse umgestossen
    1806 Kretschmayr-Walter V 574
unter Ausschluss der Schreibform(en):