Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbestallung
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Ratbesitzung
Ratsbesoldung
Ratsbestallung
, f.
Dienst, Anstellung als Rat (VI); auch die entsprechende Besoldung (1539)?
vgl.
Ratsamt (I),
Ratsbesoldung
- [Hofrat mit einer] gewöhnlichen ratsbestallung1539 v.d.Ohe,LünebVerw. 178
- in unserer geheimen rathßstube sollen zu rathe sitzen ... unser r[at] J.H., alß lange er sich in unserer rathßbestallung alhier ufhalltten wirt1604 ActaBrandenb. I 89
- als der ehrnveste unser geheimbter rath ... sich ... an unsern hof begeben und geheimbte rathsbestallung angenommen1606 ActaBrandenb. II 428
- die vorige geheimbte rahtsbestallung hierdurch cessiret1658 Isaacsohn,PreußBeamte II 364
- sind auch gesinnt gewesen, mir nebst meiner ratsbestallung solche bedienung mit einer kleinen vermehrung meines salarii aufzutragennach 1707 VeröfflNdsächsArch. V 26