Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbestallung

Ratsbestallung

, f.

Dienst, Anstellung als Rat (VI); auch die entsprechende Besoldung (1539)?
  • [Hofrat mit einer] gewöhnlichen ratsbestallung 
    1539 v.d.Ohe,LünebVerw. 178
  • in unserer geheimen rathßstube sollen zu rathe sitzen ... unser r[at] J.H., alß lange er sich in unserer rathßbestallung alhier ufhalltten wirt
    1604 ActaBrandenb. I 89
  • als der ehrnveste unser geheimbter rath ... sich ... an unsern hof begeben und geheimbte rathsbestallung angenommen
    1606 ActaBrandenb. II 428
  • die vorige geheimbte rahtsbestallung hierdurch cessiret
    1658 Isaacsohn,PreußBeamte II 364
  • sind auch gesinnt gewesen, mir nebst meiner ratsbestallung solche bedienung mit einer kleinen vermehrung meines salarii aufzutragen
    nach 1707 VeröfflNdsächsArch. V 26