Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbote
Artikel davor:
Ratbesetzen
Ratbesitzen
Ratbesitzung
Ratsbesoldung
Ratsbestallung
Ratsbestätigung
Ratsbestellung
Ratsbewandte
(Ratbora)
Ratsbot
Ratsbote
, m.
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I
wie Ratsgesandte, auch allgemein: Abgeordneter, Gesandter
vgl.
Ratsbeamte,
Ratsbotschaft (I)
Sachhinweis: Sander,Nürnb. 105ff.
- als sich das capittel begynnet czu halden czu Marienburg ... dar czu uwir [Stadt Elbing] vulmechtige rathbotin czu senden wir bitten1385 CDPruss. IV 187Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gemainer rychsstette rautsbotten der veraynung in Swaben1430 HeilbronnUB. I 257
- ir [der Stadt] raczbotten, die des iren vollen gewalt hand, des zům rechten gnůg istum 1430 RottweilHGO.(Irtenkauf) III 6
- der stette ratz botten1442 UlmRotB. Art. 476Faksimile (ca. 120 KB)
- ain yeder ratzpot, so auff disem gehalten tag zu Rewtlingen bey gemainen der stethouptman und den geordneten räten erschinen ist1488 UrkSchwäbBund. I 25Faksimile - in Google Books
- wir der härnach benempten sechs ortten ratzbotten namlich Bern, Lucern, Vre, Schwytz, Vnderwalden vnnd Zug bekennen1494 Geschfrd. der 5 Orte 24 (1869) 78
- dass wir ... mit gemeindes pundes rahtsboten beraten und zu halten ufgesezet habent die stuk und artikel, so hernach folget1498 GraubdnRQ. I 315Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- wir von stett vnd landen der acht alten orten vnser eydgnoschaft ratsboten ... thůnd kund1539 BremgartenStR. 95Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- in disen und oberzehlten pundtstägen kommen zusammen aus dem oberen grawen pundt 28 ratsbotten: aus dem gottshaus-pundt 23 und aus dem zehen gerichten-pundt 15 ratsbotten1672 SchweizId. IV 1888Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- wan ein burger ... ausserhalb der statt umb erb und eigen anzusprechen ... einer rathßpottschaft vonnöten seyn oder begehren wurde, so soll ein schultheß vnd rath dem begehrenden ein solchen vergonnen und daß erste mahl in gemeiner statt kosten mit ihme schicken; so aber dieselbig persohn solchen rathßpotten alß dan fehrner begehren thäte, soll ihren solcheß abermahlen vergont werden, doch soll der begehrend alß dan selbige pottschaft in seinem kosten erhalten1687 KaiserstuhlStR. 207Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Ratsdiener, Weibel, Bote einer Ratskanzlei
bdv.:
Ratsbüttel
vgl.
Kanzleibote,
Ratsbeamte
- des radesboden eyd1438 HildeshUB. IV 224Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- wann ein stetschriber, ein lonherre, ein rateßbotte und die vier houbtportener sich selbs verandern, so sol man eime zwey vierteil [Wein] schenken1465 HagenauStatB. 217Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- wann einer ein unvertzogen reht alhar bringt úber yeman der unsern, demselben dem unsern sol das mit einem unserm ratsbotten stracks verkundet und an imme herfunden werden, obe er gihtig sige der schulden oder nit1472/73 SchlettstStR. 363Faksimile (ca. 81 KB)
- so manigen ratztag ein furspreche in einer sache redet, so manigmal drige pfennige sollent im und den ratzbotten von der partige gegeben werden1498 SchlettstStR. 573Faksimile (ca. 65 KB)
- wer dem andern in sin huß gat ... vber das so im das hus mit eim gerichtzweibel old ratzbotten verbotten ist, der old die söllen das bußenEnde 15. Jh. LuzernStR. 66Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ratz und gerichtz botten sollent schweren, ir gebott recht zů tůnde und recht zu gedencken und iren rechten lon zů nemmenum 1500 SchlettstStR. 665Faksimile (ca. 69 KB)
- wer hinfürter einer dem andern ein schuld ... verspricht vor einem rath oder einem schultheißen, einem stättmeister oder einem des raths oder einem rathspoten bei treuen an aids statt und das ... bricht, der soll bessern 30 ß ₰ für einen frevel1503 SchlettstStR. 644Faksimile (ca. 75 KB)
- dass ... das ander [der wechselbuecher] in der statcantzelley sein, darein alles golt und gelt ... so hinder der stat wechsel von der stat, iren burgern, inwonern und frembden erlegt wúrt in bysein eins ratzbotten und des wechßlers durch den statschriber alhie ... verzeichnet werden sol1528 SchlettstStR. 1013Faksimile (ca. 65 KB)
- es sollendt auch die nachtwechter und hauptleut, wo der wachtgepieter oder ratzpott nit eigner personen uff der wacht alle nacht erschinen ... wolten, dasselbig by iren eiden minen hern anbringen1533 SchlettstStR. 974Faksimile (ca. 74 KB)
- sobald das fierteil [der Sanduhr] ußgeloffen, soll ein rhatsbott an der schellen zehen züg ... thun [und die Ratsmitglieder in die Ratsstube gehen]1561 SchlettstStR. 839Faksimile (ca. 81 KB)
- die geystlichen richter berůffen ... durch schrifften ... aber die weltlichen durch jhre rathsbotten oder -knechtTeutschForm. 1571 Bl. 17vFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- weilen eines erb. raths geschaͤfte mannigfaͤltig, sol allzeit die von alters gewoͤnliche zahl der raths-boten verhanden seyn1639 LübKanzlO. 61
- [ist] der rathsbote zu Barthels mit der bedeutung geschickt worden, daß, wenn er ... die .. dictirte strafe nicht erlegte, haͤrtere zwangsmittel wider ihn gebraucht werden sollen1772 Cramer,Neb. 121 S. 99
- die bisherigen gluͤckwuͤnschungs-umgaͤnge an den neujahrs- und osterfesten [sollen] ferner gestattet seyn ... dem rathsboten in der jurisdiction des raths1818 VerordnAnhDessau II 324Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)