Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbotschaft

Ratsbotschaft

, f.


I Gesandtschaft eines städtischen Rats (V 2) als Bevollmächtigte bei auswärtigen Verhandlungen
  • das ... für vns in vnsern rate zu St.G. komen sint ... des schulthaissen vnd rates zu L. erbere vnd vollmechtige ratzbottschaft 
    1436 ToggenburgArch. 23
  • iuwer erbere ratzbotschaft, die ir ... zu uns her gen Ulme senden werdent
    1440 HeilbronnUB. I 307
  • auff das [kaiserliche Forderung] wir vnnser ratzbotschafft gen Nordlingen schickten
    1461 FRAustr. 44 S. 103
  • daz ... fur uns komen ist der genanten von S. erber ratsbotschafft 
    1477 SchlettstStR. 149
  • [sind] dieselben unser ratsspotschafft von rat und gemain mit genugsamen geschribm gewalt abzefertign
    1514 StraubingUB. 489
  • [der] juͤdischhait halben aͤuch sonst sachen ... fuͤrgefallen sindt, deshalb wir unser ratsbotschaft zu k.m. gefertigt [haben]
    1516 UrkJudRegensb. 315
  • mögen sie [Abgesandte] disen unsern gewalt und bevelch der statt Augspurg uff diesen reichstag verordneten rathpotschaften auf- und ubergeben
    1570 Donauwörth(Stenger) 147
  • unser ehrsam rhatspottschafft von rhäten und burgeren
    1642 BernStR. VI 1 S. 568
II einzelner Abgesandter eines Rats (V 2) 
  • ob ein burger ... einer rättz botschafft begerte ze bruchen vsswendig der statt, sol man im gaͤben vff sinem kosten
    um 1480 KaiserstuhlStR. 57
  • wan ein burger ... ausserhalb der statt umb erb und eigen anzusprechen ... einer rathßpottschaft vonnöten seyn oder begehren wurde, so soll ein schultheß vnd rath dem begehrenden ein solchen vergonnen und daß erste mahl in gemeiner statt kosten mit ihme schicken; so aber dieselbig persohn solchen rathßpotten alß dan fehrner begehren thäte, soll ihren solcheß abermahlen vergont werden, doch soll der begehrend alß dan selbige pottschaft in seinem kosten erhalten
    1687 KaiserstuhlStR. 207
III Angelegenheiten, Geschäfte einer Ratsbotschaft (I) 
  • das die unseren aus wärent gewesen in ratsbotschaft oder ratsgeschäft
    1500 ZSchwabNeuburg 39 (1913) 239
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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