Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsbuße

Ratsbuße

, f.

an den städtischen Rat (V 2) zu entrichtende Geldstrafe
bdv.: Ratsbruch
  • weilen man sich wegen der ratsbußen des herkommens nicht sattsam erinnern könne, man aus denen ratsbüchern gewisse nachrichtung einholen, in deren ermangelung aber sich vergleichen wolle
    1618 FriedbergGBl. 6 (1923) 63b