Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschilling

Ratschilling

, m.

Präsenzmarke für Ratsmitglieder, auch als normales Zahlungsmittel geprägt
  • ob es wer, das ein xxi des iors im grossen rat saͤsz, demselben solle nit destmynder zů sym ratschilling die 2 lib. ... werden
    1506 Eheberg,StraßbVG. 545
  • steigerung der ratsschillinge ... daß hinfüro jeder ratsschilling allhier 5 schilling pfennig gelten und darumben von dem löbl. steuerhaus ußgeben und eingenommen werden solle
    1655 SchrBodensee 50 (1922) 86
unter Ausschluss der Schreibform(en):