Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschläger
Artikel davor:
(Ratscheidung)
Ratsschenk
Räteschenke
Räteschenkemahl
Räteschenketrunk
Ratsschild
Ratschilling
Ratschlag
Ratschlagbuch
ratschlagen
Ratschläger
, m.
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Person, die Rat (II 1) erteilt, Ratgebe (III)
- das etlich lerer weren die die rechten offenlich vßlegten, den von dem keyser das recht zů antwurten verlyhen was, die man nennet meyster oder radschlaͤger des rechten1520 Murner,Inst. 4bVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1519 - in DRQEdit
- radtschleger der einen verzug begaͤrt sich weyter zebedencken. deliberator1561 Maaler 322 va
- der doctor R. seye ihr rahtschläger gewessen1607 SchweizId. IX 244Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons